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Rechtliches

Gesetzliche Gewährleistung

Für jede Ware, die Sie bei uns kaufen, gilt die gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit von mindestens zwei Jahren. Was das bedeutet, steht in der nachstehenden Mitteilung — sie ist in der gesamten Europäischen Union dieselbe.

Harmonisierte Mitteilung der Europäischen Union zur gesetzlichen Gewährleistung. Überschrift „Gesetzliche Gewährleistung“ neben dem EU-Sternenkranz. Kernsatz: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte geltend machen, wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestand, und müssen kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder die vollständige Erstattung des Kaufpreises. Was zu tun ist, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten: erstens dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich melden, zweitens einen Kaufnachweis vorlegen, etwa Quittung, Rechnung oder Kontoauszug. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum, für gebrauchte Waren kann ein kürzerer gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Ein QR-Code führt zu europa.eu/youreurope/garantien.
Harmonisierte Mitteilung nach Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, Anhang I — deutsche Fassung, unverändert.A4 zum Ausdrucken

Weitere Auskunft zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land gibt das Portal „Ihr Europa“ der Europäischen Kommission — dieselbe Adresse steckt im QR-Code der Mitteilung:

europa.eu/youreurope/garantien

Was das bei uns heißt

Die Gewährleistungsfrist beträgt in Österreich zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Innerhalb des ersten Jahres wird vermutet, dass ein auftretender Mangel schon bei der Übergabe vorlag — Sie müssen in dieser Zeit nichts beweisen.

Diese Rechte haben Sie uns gegenüber als Verkäufer, unabhängig von jeder Herstellergarantie und ohne zusätzliche Kosten. Sie gelten neben Ihrem Widerrufsrecht; siehe auch AGB Punkt 11.

Einen Mangel melden

Schreiben Sie uns, was nicht stimmt, und legen Sie einen Kaufnachweis bei — Rechnungs- oder Bestellnummer genügt. Wir melden uns und sagen, wie es weitergeht.

Verkäufer
EnergyNexus, Ing. Lukas Gößler
Anschrift
Steinberg 92, 8563 Ligist, Österreich
E-Mail
office@energynexus.at

Gewerbliche Haltbarkeitsgarantie

Neben der gesetzlichen Gewährleistung können Verkäufer und Hersteller freiwillig eine gewerbliche Garantie gewähren. Wir sagen für unsere Geräte keine solche Garantie zu — es bleibt bei der gesetzlichen Gewährleistung, die Ihnen ohnehin zusteht. Ein EU-GARAN-Kennzeichen führen wir deshalb nicht.

Woher diese Mitteilung stammt

Die Mitteilung ist seit 27. September 2026 vorgeschrieben. Ihr Aussehen und Wortlaut sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 festgelegt; verändert werden darf daran nichts. Die hier gezeigte Datei ist die amtliche deutsche Fassung der Europäischen Kommission.

Rechtsgrundlage: Art. 5 Abs. 1 lit. e und Art. 6 Abs. 1 lit. l der Richtlinie 2011/83/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/825.