Rechtliches
Gesetzliche Gewährleistung
Für jede Ware, die Sie bei uns kaufen, gilt die gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit von mindestens zwei Jahren. Was das bedeutet, steht in der nachstehenden Mitteilung — sie ist in der gesamten Europäischen Union dieselbe.
Weitere Auskunft zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land gibt das Portal „Ihr Europa“ der Europäischen Kommission — dieselbe Adresse steckt im QR-Code der Mitteilung:
europa.eu/youreurope/garantien
Was das bei uns heißt
Die Gewährleistungsfrist beträgt in Österreich zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Innerhalb des ersten Jahres wird vermutet, dass ein auftretender Mangel schon bei der Übergabe vorlag — Sie müssen in dieser Zeit nichts beweisen.
Diese Rechte haben Sie uns gegenüber als Verkäufer, unabhängig von jeder Herstellergarantie und ohne zusätzliche Kosten. Sie gelten neben Ihrem Widerrufsrecht; siehe auch AGB Punkt 11.
Einen Mangel melden
Schreiben Sie uns, was nicht stimmt, und legen Sie einen Kaufnachweis bei — Rechnungs- oder Bestellnummer genügt. Wir melden uns und sagen, wie es weitergeht.
- Verkäufer
- EnergyNexus, Ing. Lukas Gößler
- Anschrift
- Steinberg 92, 8563 Ligist, Österreich
- office@energynexus.at
Gewerbliche Haltbarkeitsgarantie
Neben der gesetzlichen Gewährleistung können Verkäufer und Hersteller freiwillig eine gewerbliche Garantie gewähren. Wir sagen für unsere Geräte keine solche Garantie zu — es bleibt bei der gesetzlichen Gewährleistung, die Ihnen ohnehin zusteht. Ein EU-GARAN-Kennzeichen führen wir deshalb nicht.
Woher diese Mitteilung stammt
Die Mitteilung ist seit 27. September 2026 vorgeschrieben. Ihr Aussehen und Wortlaut sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 festgelegt; verändert werden darf daran nichts. Die hier gezeigte Datei ist die amtliche deutsche Fassung der Europäischen Kommission.
Rechtsgrundlage: Art. 5 Abs. 1 lit. e und Art. 6 Abs. 1 lit. l der Richtlinie 2011/83/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/825.